Der Gründer der Kanzlei wurde bereits 1957 zum Notar bestellt.
Rechtsanwalt Horst D. Stracke übt das Amt des Notars seit 1995 aus.
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
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Telefonisch unter +49 2324 5664-32 oder per E-Mail unter kuhl@rechtsanwaelte-stracke.de