Anwaltsgemeinschaft Stracke
Anwaltsgemeinschaft Stracke

Notar

Der Gründer der Kanzlei wurde bereits 1957 zum Notar bestellt.

Rechtsanwalt Horst D. Stracke übt das Amt des Notars seit 1995 aus.

 

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

 

  • Grundstücksrecht (v. a. Grundstücks- und Wohnungseigentums-kaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundstücksübertragungen, Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, etc)
  • Familienrecht (Eheverträge, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z. B. VaterschaftsanerkennungenUnterhaltsverpflichtungen).
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen)

 

 

Bei Fragen zu notariellen Angelegenheiten können Sie uns wie folgt erreichen:

Telefonisch unter +49 2324 5664-32 oder per E-Mail unter kuhl@rechtsanwaelte-stracke.de

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Anwaltsgemeinschaft Stracke
Bahnhofstr. 20
45525 Hattingen

 

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