Anwaltsgemeinschaft Stracke
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Erbrecht

 

Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge, aber auch die Möglichkeiten einer

gewillkürten Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag, das Verhältnis zwischen

mehreren Erben, Pflichtteilsansprüche von nahen Angehörigen, Auskunftsrechte usw.

 

Schwerpunkte erbrechtlicher Tätigkeit sind:

  • Auslegung von Testamenten
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Streitigkeiten zwischen Miterben
  • Durchsetzung von Vermächtnissen
  • Erbauseinandersetzungen

 

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