Anwaltsgemeinschaft Stracke
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Verwaltungsrecht

 

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern.

 

Gegenstand von verwaltungsrechtlichen Verfahren sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit Behörden, insbes. im Rahmen von


  • Baugenehmigungsverfahren
  • Schadensersatzansprüchen gegen Behörden wegen Amtspflichtsverletzungen
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Gebühren und Beiträgen
  • Kommunalrecht
  • Dienstrecht
  • Gewerberecht
  • Abfall- und Abwasserrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Fahrerlaubnisrecht (Führerscheinangelegenheiten)

 

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